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Wir klären Aufgabe, vorhandene Systeme und Anforderungen. Wenn eine Umsetzung passt, beschreiben wir Umfang, Ergebnis, Zeitplan und Preis in einem individuellen Angebot.
Digitalbonus Bayern
Eine Förderung kann die Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts erleichtern. Zuerst klären wir die Aufgabe, vorhandene Systeme und den vorgesehenen Umfang. Ob das konkrete Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle.
Erstgespräch vereinbarenWir klären Aufgabe, vorhandene Systeme und Anforderungen. Wenn eine Umsetzung passt, beschreiben wir Umfang, Ergebnis, Zeitplan und Preis in einem individuellen Angebot.
Sie entscheiden über das Vorhaben und reichen den Antrag selbst im offiziellen Verfahren ein.
Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
Der Digitalbonus Bayern richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern, die die Maßnahme dort einsetzen. Die Programmlaufzeit ist derzeit bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt.
Bis zu 7.500 € Zuschuss; der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Bis zu 30.000 € Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt; der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Eine ausführliche Begründung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist erforderlich.
KI oder intelligente Datenanalyse können im Plus-Programm als Schwerpunkt in Betracht kommen. Daraus folgt keine Förderzusage.
Programminformationen des Freistaats Bayern ↗ · Geprüft am 28. September 2026
Im Förderbereich Digitalisierung fördert das Programm die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen — insbesondere durch Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, Robotik, digitale Zwillinge und Simulationstechniken. Der zweite Förderbereich ist die IT-Sicherheit.
Zuwendungsfähig sind unter anderem:
Typische Maßnahmen des Standard-Programms sind Prozessverbesserungen mit ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssystemen. Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt gibt es den Digitalbonus Plus; dort ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig, und die zuständige Bezirksregierung sollte vorab kontaktiert werden. Liegen die voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro, kann auch ein innovatives Vorhaben als Standard beantragt werden.
Wie ein mögliches Vorhaben aussieht, zeigt der Ablauf Angebotsvorbereitung; die Einordnung vor einem Antrag lässt sich im Blueprint klären. Ob Ihr Vorhaben und die dafür beauftragten Leistungen im Einzelfall zuwendungsfähig sind, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, die die Maßnahme dort einsetzen: weniger als 50 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme bis 10 Millionen Euro. Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss.
Ausgenommen (nicht antragsberechtigt) sind nach den Programminformationen unter anderem:
Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, entscheidet die zuständige Stelle anhand des konkreten Falls.
Nicht gefördert werden unter anderem:
Für die Planung heißt das: erst klären, dann beauftragen. Eine rechtsverbindliche Beauftragung vor der Antragseingangsbestätigung schließt die Förderung aus.
Bereits begonnene Maßnahmen sind nach den Programminformationen ausgeschlossen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Programmregeln und die Entscheidung der zuständigen Stelle.
Eine Förderung ist keine Voraussetzung für ein Erstgespräch oder ein Angebot. Über die Bewilligung entscheidet der Fördergeber.
Unabhängig von der Förderung lohnt es sich zu prüfen, welche Fragen Sie einem KI-Anbieter vor der Beauftragung stellen sollten.
Nach dem Absenden des elektronischen Antrags erhalten Sie automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Maßnahme auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen; auf den Zuwendungsbescheid müssen Sie nicht warten. Geht die Eingangsbestätigung nicht ein, klären Sie das vor dem Maßnahmenbeginn mit der zuständigen Bezirksregierung.
Über die Laufzeit von 01.07.2024 bis 31.12.2027 sind je ein Antrag pro Förderbereich möglich — Digitalisierung und IT-Sicherheit. Standard ist je Förderbereich einmal möglich, Plus einmal für einen Bereich; eine Kombination von Standard und Plus für dieselbe Maßnahme oder denselben Förderbereich ist nicht möglich.
Lassen Sie uns klären, ob Ihr Vorhaben passt und welche Voraussetzungen vorher sichtbar sein sollten.